Organisation und Mitglieder des KVSF

In der Regel besteht der KVSF aus 13 Mitgliedern. Die Mitglieder werden für die Dauer von zwei Jahren namentlich benannt. Es gibt jeweils eine namentlich benannte Stellvertretung. An den Sitzungen nehmen die Mitglieder oder die jeweilige Stellvertretung teil. Sollten sowohl das Mitglied als auch die jeweilige Stellvertretung verhindert sein, so schlägt das Mitglied eine weitere Stellvertretung vor, der/die vom Sprecher/in als Gast eingeladen werden kann. Abstimmungsberechtigt sind nur die Mitglieder oder die jeweils anwesende Stellvertretung.

  • 1 Mitglied entsendet die SSK.
  • 6 Mitglieder und 6 jeweils zugeordnete Stellvertretungen kommen aus den Forschungszentren der Helmholtz-Gemeinschaft und werden von ihnen benannt.
  • 6 Mitglieder und 6 jeweils zugeordnete Stellvertretungen kommen aus den Universitäten / Fach­hochschulen oder anderen auf dem Gebiet der Strahlenforschung tätigen Institutionen, die nicht den Forschungszentren der Helmholtz-Gemeinschaft angehören. Die Fachverbände DEGRO, DGEPI, DGMP, DGDR, FS und DeGBS haben die Möglichkeit, hierzu Vorschläge zu machen.

Die von den Fachverbänden vorgeschlagenen Mitglieder werden auf Grund ihrer Expertise in ihrem Fachgebiet in den KVSF aufgenommen.
Mitglieder vertreten im KVSF nicht ihre Institution oder ihren Verband, der sie vorgeschlagen hat, sondern ausschließlich ihr Fachgebiet.

Zusätzlich können weitere Mitglieder aus Forschungseinrichtungen oder Fachverbände benannt werden.
Insgesamt sollte eine Zahl von 16 Mitgliedern nicht überschritten werden.

  • Das BfS und der für das Themenfeld zuständige Projektträger des BMBF entsenden je ein beratendes Mitglied ohne Stimmrecht.

Werden von den Forschungszentren der Helmholtz-Gemeinschaft bzw. den Fachverbänden mehr Personen benannt, als vorgesehen, so wählen der/die Sprecher/in und seine Stellvertretung die Mitglieder und deren jeweilige Stellvertretung aus. Dies geschieht in Abstimmung mit dem BMBF und dem BMU. Hauptkriterium dieser Auswahl ist die Abdeckung aller relevanten Fachgebiete der Strahlenforschung.

Gäste sind BMBF, BMU und zu bestimmten Themen eingeladene Personen.

Der KVSF bestimmt einen Sprecher / eine Sprecherin sowie zwei Personen für die Stellvertretung (im Einvernehmen mit BMBF und BMU) jeweils für die Dauer von drei Jahren. Vorschlagsberechtigt sind die Mitglieder des Kompetenzverbundes.